1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem in der Leistungsvereinbarung aufgeführten Kunden und der Finanz Netz Consulting GmbH (nachfolgend «Finanz Netz»), soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.1.2 Zusammen mit der Leistungsvereinbarung stellen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die abschliessende Vereinbarung (nachfolgend «Vereinbarung») zwischen dem Kunden und der Finanz Netz dar. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.1.3 Eine Vereinbarung zwischen den Parteien kommt erst zustande, wenn die Finanz Netz die Annahme der Vereinbarung übers Internet, per E-Mail, Post oder Fax bestätigt hat und der Kunde die Vergütung gemäss Leistungsvereinbarung bezahlt hat (vgl. Ziffer 6.1).
2.1 Gegenstand der Vereinbarung sind die in der Leistungsvereinbarung vereinbarten Dienstleistungen. Das Ziel der Finanz Netz ist hierbei eine konsequent auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden ausgerichtete Beratung mit einem optimalen Kosten-/Nutzenverhältnis.
2.2 Die Finanz Netz ist in keiner Weise an die Anbieter von Finanzprodukten oder Finanzdienstleistungen gebunden oder in irgendeiner Weise von diesen abhängig. Die Empfehlung, bestimmte Vermögensanlagen, Finanz- oder Versicherungsprodukte zu wählen, erfolgt marktneutral und wird einzig durch ihr Kosten-/Nutzenverhältnis bestimmt. Hierzu werden die persönlichen Umstände des Kunden sowie seine persönlichen Präferenzen berücksichtigt. Die Entscheidung, einen Vorschlag umzusetzen oder nicht, fällt der Kunde selber. Er trägt das entsprechende Risiko sowie die daraus resultierenden Folgen selber.
2.3 Bestimmte Erfolge werden von der Finanz Netz nicht geschuldet. Insbesondere gibt die Finanz Netz keine Zusicherungen für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen ab.
2.4 Terminangaben in der Leistungsvereinbarung gelten als blosse Zielvorgaben und sind nicht verbindlich.
2.5 Die Finanz Netz ist jederzeit ermächtigt, zur Erbringung ihrer Dienstleistungen geeignete Dritte beizuziehen und/oder die Besorgung des Auftrags ganz an Dritte zu übertragen.
3.1 Die Finanz Netz handelt grundsätzlich nach den Instruktionen, die ihr vom Kunden erteilt werden. Sofern Instruktionen ausbleiben, nicht rechtzeitig erfolgen sowie in dringenden Fällen kann die Finanz Netz ohne Rücksprache mit dem Kunden auf dessen Kosten alle Massnahmen treffen, die von der Finanz Netz als nützlich oder notwendig erachtet werden. Über die so getroffenen Massnahmen wird der Kunde von der Finanz Netz baldmöglichst in Kenntnis gesetzt.
3.2 Die Leistungen der Finanz Netz hängen massgeblich von der Kooperation des Kunden ab. Der Kunde hat - ohne besondere Aufforderung - der Finanz Netz rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zukommen zu lassen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistungen gemäss Leistungsvereinbarung erforderlich sind. Die Finanz Netz darf davon ausgehen, dass die vom Kunden überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie die Instruktionen richtig und vollständig sind. Die Finanz Netz übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Mängel im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die auf ungenaue oder unvollständige oder anderweitig fehlerhafte Informationen und Unterlagen oder falsche Instruktionen zurückzuführen sind.
4.1 Im Rahmen des Auftragsverhältnisses ist die Finanz Netz gesetzlich verpflichtet, alle Kundendaten vertraulich zu behandeln. Die Finanz Netz verpflichtet sich daher, ohne Einverständnis des Kunden keinerlei Informationen an Drittpersonen – mit folgender Ausnahme – weiterzugeben. Alle zur Abschätzung des Risikos und für die Ausstellung und Überprüfung der späteren Anträge für Allfinanzprodukte benötigten Daten dürfen ohne weitere Einwilligung des Kunden an involvierte Banken und/oder Versicherungs- gesellschaften weitergegeben werden.
4.2 Alle Originalakten werden nach Beendigung der Vereinbarung zur Entlastung zurückgegeben. Die Finanz Netz ist berechtigt, von ihr angelegte Akten nach Ablauf von zehn Jahren nach Erledigung des Mandats ohne weitere Zustimmung des Kunden zu vernichten.
Die Finanz Netz setzt im Rahmen ihrer Dienstleistung mit Kunden und Dritten Kommunikationsmittel wie E-Mail, Internet, E-Banking, Telefon und Telefax (nachfolgend «moderne Kommunikationsmittel») ein, welche hinsichtlich Geheimhaltung und Sicherheit Risiken bergen. Der Kunde ist damit einverstanden und ermächtigt die Finanz Netz hierzu ausdrücklich. Sollte der Kunde generell oder im Einzelfall der Übermittlung von Informationen oder Dokumenten per E-Mail oder Fax nicht zustimmen, ist die Finanz Netz darüber schriftlich zu informieren. Andernfalls wird Zustimmung zum Einsatz dieser Kommunikationsmittel angenommen.Die Finanz Netz hat die üblichen und zumutbaren Massnahmen ergriffen, um die vorstehenden Risiken nach Möglichkeit zu beschränken. Bei sämtlichen direkten, indirekten oder Folgeschäden aufgrund verspäteter, falscher oder unterlassener Ausführung der Weisung, welche auf die unvollständige oder unrichtige Übermittlung oder der Fälschung der Identität beim Einsatz moderner Kommunikationsmittel zurückzuführen sind, verzichtet der Kunde auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und verpflichtet sich, die Finanz Netz vollumfänglich schadlos zu halten.
6.1 Die Vergütung für die von der Finanz Netz gemäss Vereinbarung auszuführenden Dienstleistungen ist vom Kunden im Voraus ohne Abzug auf das von der Finanz Netz angegebene Konto zu zahlen. Die Abwicklung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister, dessen Kosten von der Finanz Netz getragen werden. Nicht inbegriffene Dienstleistungen und Abrechnungen von Auslagen werden separat in Rechnung gestellt und sind vom Kunden innert 30 Tagen auf das von der Finanz Netz angegebene Konto zu zahlen.
6.2 Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang hat die Finanz Netz das Recht, vertraglich zugesicherte Leistungen sofort einzustellen, allfällige Onlinezugänge zu sperren und/oder die Vereinbarung fristlos aufzulösen. Bei Zahlungsverzug können dem Kunden Mahnspesen in der Höhe von CHF 20.– pro Mahnung belastet werden. Zudem ist bei Verzug ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% p.a. geschuldet.
6.3 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung (auch nicht pro rata), wenn er Dienstleistungen der Vereinbarung nicht in Anspruch nimmt oder die Vereinbarung kündigt.
6.4 Bei Kündigung der Vereinbarung bezahlt der Kunde der Finanz Netz für alle bereits erbrachten Dienstleistungen und Auslagen, sofern diese Kosten nicht bereits durch die vorausbezahlte Vergütung gedeckt sind.
6.5 Sofern in der Leistungsvereinbarung nicht ausdrücklich anders vereinbart,• wird die Vergütung nach Zeitaufwand mit einem für die Erbringung der Dienstleistung üblichen StundensatzAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 3. Februar 2016 abgerechnet. Dieser beträgt mindestens CHF 150.– pro Stunde; hat die Finanz Netz Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare;verstehen sich Vergütung und Auslagen exklusive Steuern.
6.6 Die Finanz Netz hat jederzeit das Recht, die Höhe der Vergütung und die in den Paketen inbegriffenen Dienstleistungen anzupassen. Eine Anpassung gilt für den Kunden jeweils erst für die nächste Periode. Anpassungen werden auf der Website der Finanz Netz publiziert und dem Kunden auf dem Postweg bekannt gegeben.
7.1 Die Finanz Netz haftet nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen ist die Haftung auf maximal die Höhe der vom Kunden gemäss Leistungsvereinbarung im Jahr des schädigenden Ereignisses geleisteten Vergütung beschränkt.
7.2 Die Haftung für Personen, denen die Finanz Netz die Besorgung von Dienstleistungen befugterweise übertragen oder die sie dafür beigezogen hat, wird hiermit ganz ausgeschlossen. Diese Drittpersonen haften ausschliesslich selber.
8.1 Die Vereinbarung dauert jeweils ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres erneuert sich die Vereinbarung stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern die Vereinbarung nicht von den Parteien schriftlich, per E-Mail oder Fax gekündigt wird.
8.2 Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu.
Diese Vereinbarung untersteht Schweizerischem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit Wohnsitz im Ausland und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Finanz Netz. Die Finanz Netz hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Die Finanz Netz behält sich jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese werden auf der Website der Finanz Netz publiziert und dem Kunden auf dem Postweg bekanntgegeben und gelten ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist als akzeptiert.